Steuernachzahlung in Raten – Schulden beim Finanzamt?
Pfando hilft bei Ihrer Steuernachzahlung!
Hohe Steuernachzahlung und plötzlich Schulden beim Finanzamt?
Unternehmer kann es trotz gut laufender Geschäfte eiskalt erwischen, wenn plötzlich Post vom Finanzamt mit der Forderung einer Steuernachzahlung hineingeflattert kommt.
Schnell bricht bei dem ein oder anderen angesichts unerwartet hoher Steuernachzahlungen bzw. Steuervorauszahlungen Panik aus – was also tun, um die Forderungen vom Finanzamt schnell bedienen zu können?
Inhaltsverzeichnis
- So finanzieren Unternehmer und Selbstständige schnell ihre Steuerschuld
- Pleite durch hohe Steuernachzahlungen?
- Gründe für Steuernachforderungen für Unternehmen und Selbstständige
- Was tun, wenn Sie Steuerschulden nicht zahlen können?
- Die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Steuernachzahlung!
- Die Kredit-Alternative ohne Bonitätsprüfung für Ihre Steuernachzahlung
So können Unternehmer und Selbstständige schnell ihre Steuerschuld finanzieren
In der Regel lässt das Finanzamt einem nicht besonders viel Zeit, um die Nachzahlung der Steuer oder die Steuervorauszahlung zu leisten. Die Frist zum Begleichen der Steuerschuld beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Steuerbescheids. Es muss also schnell eine Lösung her! Pfando ist in solch einem Fall der ideale Partner – denn wir ermöglichen Bargeld innerhalb von 60 Minuten!
Unkompliziert, ohne nervenaufreibende Erledigungen wie KSV-Auskunft und Einkommensnachweis zahlen wir als Marktführer für kurzfristige Liquidität sofort Bargeld aus. Voraussetzung dafür ist ein eigenes Fahrzeug oder Firmenwagen mit einem Marktwert von mindestens 3.500 Euro. Nach einer kostenlosen Begutachtung in einer unserer Filialen durch einen geschulten Mitarbeiter unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für einen Pfandkredit, mit dem Sie, teils oder ganz, Ihre Steuerschuld finanzieren können!
Pleite durch hohe Steuernachzahlungen
Existenzbedrohende Lage für Gewerbetreibende, Selbstständige und Existenzgründer
Als Unternehmer trägt man Verantwortung und das oftmals nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Angestellten. Selbst wenn das eigene Unternehmen auf den ersten Blick gute Umsätze verbuchen kann, sollte man sich als gewerbetreibende Person rechtzeitig mit der steuerlichen Belastung auseinandersetzen. Andernfalls können Forderungen des Finanzamts in Form von unerwarteten Steuernachzahlungen oder Vorauszahlungen – etwa für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer – den laufenden Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden.
Das kann im schlimmsten Fall die Schließung inklusive Insolvenz bedeuten oder die Entlassung von Beschäftigten. Auch Zahlungen für die Miete, Versicherungen und die eigenen Lebenshaltungskosten können im Fall von überraschenden Steuernachzahlungen schnell ins Hintertreffen geraten. Für viele Start-ups und Jungunternehmer liegen hier potenziell große Gefahren, die den einst schillernden Traum abrupt in einen Alptraum verwandeln können.
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Plötzlich unerwartet hohe Steuerschulden beim Finanzamt
Mögliche Gründe für geschäftsschädigende Steuernachforderungen für Unternehmen und Selbstständige
Einer der Hauptgründe für Steuernachzahlungen sind zu niedrige Vorauszahlungen der Steuer. Das klingt erst einmal trivial, hat es aber durchaus in sich. Oft entstehen Probleme, wenn das Finanzamt nach dem ersten Steuerbescheid Vorauszahlungen für das laufende Jahr festsetzt – das betrifft Unternehmer häufig ab dem zweiten oder dritten Geschäftsjahr. Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlungen ist der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind in der Regel vierteljährlich in vier Raten zu leisten. Wer in den ersten Jahren sehr geringe oder gar keine Gewinne angegeben hat, muss bei steigenden Einkünften mit entsprechend hohen Nachzahlungen rechnen.
Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen richtet sich ab dem ersten Steuerbescheid grundsätzlich nach dem darin festgestellten Einkommen – unter der Annahme, dass sich Ihre Einkommensverhältnisse nicht wesentlich ändern. Haben Sie bis dahin keine ausreichenden Rücklagen gebildet, kann es finanziell belastend werden, wenn neben einer allfälligen Nachzahlung auch erstmals Vorauszahlungen zu leisten sind.
Wichtig ist daher, die Umsatzsteuer unterjährig immer korrekt abzuführen, rechtzeitig die eigenen Einkünfte realistisch einzuschätzen, um Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer anzupassen, Rücklagen zu bilden und die Steuererklärung fristgerecht einzureichen.
Grundlage für die vom Finanzamt festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen ist die festgestellte Steuerschuld des letzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheids – vorausgesetzt, es gibt keine wesentlichen Änderungen der Einkommensverhältnisse.
Liegt zu Beginn Ihrer geschäftlichen Selbstständigkeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG vor, sind Ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, wie sich Ihre Einnahmen in den kommenden Jahren entwickeln.
Übersteigen Ihre Umsätze im Kalenderjahr die Grenze von 55.000 Euro (brutto), entfällt die Steuerbefreiung im Folgejahr. Eine einmalige Überschreitung von bis zu 10 % (d. h. bis 60.500 Euro) bleibt dabei noch unschädlich.
Sobald Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie regelmäßig Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bei einem Jahresumsatz über 100.000 Euro sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtend, darunter genügt in der Regel eine vierteljährliche Meldung.
Hohe Steuernachzahlung bedroht Ihre Liquidität: Was tun, wenn Sie Steuerschulden nicht zahlen können?
Ein finanzieller Engpass kann jeden treffen, selbst Unternehmen, deren Geschäfte gut laufen. Wir wissen aus den Gesprächen mit unseren Kunden, wie unverhofft Steuerschulden ein Unternehmen in eine ernsthafte Krisensituation bringen können, und nehmen Ihre Notlage ernst. Um sich wieder aus der finanziellen Misere zu befreien, ist Pfando’s Cash & Drive-Prinzip ideal, wenn Sie schnell Bargeld brauchen und nicht auf Ihr Fahrzeug verzichten wollen oder können. Um schnell wieder liquide zu werden und Ihre Steuernachzahlung ans Finanzamt leisten zu können, empfehlen wir Ihnen, einen Termin in einer unserer Filiale zu vereinbaren.
Steuerbescheid prüfen und fristgemäß begleichen!
Um die Situation der Steuernachzahlung nicht zu verschlimmern, sollten Sie unbedingt schnell handeln! Sie haben nach Zugang des Steuerbescheids vom Finanzamt einen Monat Zeit, um eine Bescheidbeschwerde einzubringen, wenn der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist – etwa weil Einkünfte oder Ausgaben nicht berücksichtigt wurden. Auch die Zahlung ist unabhängig davon innerhalb eines Monats ab Zustellung fällig, es sei denn, das Finanzamt gewährt Zahlungserleichterung (z. B. Stundung oder Ratenzahlung). Das genaue Fälligkeitsdatum für die Steuernachzahlung finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Im Zweifel ist es daher ratsam, Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Mögliche Folgen einer nicht gezahlten Steuernachzahlung für Ihr Unternehmen!
Sollten Sie eine Steuernachzahlung für Ihr Unternehmen nicht rechtzeitig leisten, erhebt das Finanzamt in Österreich einen Säumniszuschlag von 2% der nicht rechtzeitig entrichteten Abgabe, sofern der Betrag über 50 Euro liegt. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können zusätzlich ein zweiter und dritter Säumniszuschlag von jeweils 1% verhängt werden. Diese Zuschläge entstehen automatisch, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Für Überweisungen gilt eine sogenannte Respirofrist: Geht der Betrag innerhalb von drei Tagen nach dem Fälligkeitstag beim Finanzamt ein, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig. Diese dreitägige Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen oder Scheckeinreichungen.
Der Säumniszuschlag ist in seinem Kosten-Umfang verhältnismäßig gering. Eine anhaltende Nichtzahlung kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Offene Steuerrückstände werden vom Finanzamt als vollstreckbare Forderungen behandelt und können durch Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden. Dazu zählt die Kontopfändung, bei der Ihre Geschäfts- und gegebenenfalls auch Privatkonten gesperrt und belastet werden. Ebenso kann es zu einer Sachpfändung kommen, bei der betriebliche oder private Vermögenswerte – etwa Fahrzeuge, Geräte oder andere werthaltige Gegenstände – eingezogen und versteigert werden. Sach- als auch Kontopfändung sind dann oft die kritischen Einschnitte, die viele weitere Probleme im laufenden Geschäftsbetrieb verursachen.
Eine weitere mögliche Maßnahme ist die Lohnpfändung, bei der das Finanzamt direkt auf Ihre Bezüge zugreift – etwa bei Einzelunternehmern mit Entnahmen oder Geschäftsführern mit Gehaltsbezug.
Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Steuernachzahlung!
Zur Begleichung Ihrer Steuernachzahlung oder -vorauszahlung bietet sich natürlich ein klassischer Bankkredit oder ein kurzfristiges Darlehen an. Erwarten Sie in naher Zukunft einen größeren Zahlungseingang für einen Auftrag, der das finanzielle Loch stopft, ist dies durchaus eine gute Option, um das Unternehmen kurzfristig aus der Zahlungsnot zu ziehen. Eine Kreditzusage einer Bank ist bei Darlehen mit längerer Laufzeit wahrscheinlicher, womit Sie außerdem eine geringere monatliche Belastung haben.
Reicht die eigene Bonität jedoch für einen Kredit nicht aus oder existieren keine Sicherheiten, kann die Einbindung eines zweiten Kreditnehmers oder eines Bürgen helfen, dennoch ein Darlehen zu erhalten. Hat diese Person ein regelmäßiges Einkommen und eine positive KSV-Auskunft stehen die Chancen wesentlich besser, ein Darlehen zur Überbrückung zu erhalten. Im Falle eines Zahlungsausfalls muss der Bürge für die Rückzahlung des Kredits vollständig einstehen – inklusive Zinsen und Nebenkosten.
Eine unkomplizierte und sofort verfügbare Möglichkeit, um kurzfristig an Bargeld zum Bezahlen Ihrer Steuerschuld zu kommen, ist aber auch ein Pfandkredit von Pfando. Bei uns bekommen Sie schnelle Liquidität – ganz ohne Einkommensnachweis, ohne Bürgen und ohne KSV-Auskunft. Es genügt, wenn Sie ein Fahrzeug, beispielsweise Dienstwagen, PKW, LKW, Transporter oder Maschinen besitzen, die einen Marktwert von mindestens 3.500 Euro haben. In diesem Fall unterbreiten wir von Pfando Ihnen gern ein unverbindliches und kostenloses Angebot für einen Pfandkredit mit dem Ziel, die maximale Auszahlungssumme für Ihr Fahrzeug zu realisieren.
Als Marktführer für kurzfristige Liquidität bieten wir Ihnen gleich mehrere Vorteile:
- Bargeld in 60 Minuten
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Verwandeln Sie Ihren Dienstwagen, Transporter oder LKW einfach und schnell zu Bargeld, bleiben Sie flexibel und vor allem mobil! So können Sie ohne Weiteres Ihre Aufträge mit den Fahrzeugen ausführen und gleichzeitig unkompliziert Geld für die Begleichung der Steuernachzahlung erhalten.
Steuerschulden stunden: Wann gewährt das Finanzamt eine Stundung?
Wenn Sie sich mehr Zeit für die Zahlung einer Steuernachzahlung verschaffen möchten, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Stundung gemäß § 212 BAO stellen. Damit kann die Fälligkeit der Abgabenschuld vorübergehend aufgeschoben werden – entweder für eine spätere Einmalzahlung oder im Rahmen einer Ratenzahlung.
Voraussetzung für eine Stundung ist, dass eine erhebliche Härte vorliegt, wenn die Zahlung zum Fälligkeitstermin erfolgen müsste – etwa durch einen akuten Liquiditätsengpass oder eine temporäre Notsituation. Gleichzeitig muss das Finanzamt davon überzeugt sein, dass die Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt vollständig beglichen werden kann, also die Einbringlichkeit gesichert ist.
Der Antrag muss unbedingt vor dem Fälligkeitstermin gestellt werden. In Ihrer Begründung sollten Sie nachvollziehbar darlegen, warum die sofortige Zahlung unzumutbar ist – zum Beispiel wegen vorübergehender Krankheit, ausbleibender Kundenzahlungen oder anderer betrieblicher Engpässe. Zusätzlich sollten Sie einen konkreten Tilgungsplan vorschlagen.
Ob eine Stundung gewährt wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Es besteht kein automatischer Anspruch, und der bürokratische Aufwand kann je nach Finanzamt unterschiedlich hoch sein. Wird die Stundung bewilligt, fallen in der Regel Stundungszinsen an. Diese betragen derzeit (Stand 2025) 4,88% jährlich, abhängig vom jeweils geltenden Basiszinssatz.
Steuernachzahlung in Raten: Nur mit diesen Voraussetzungen gewährt Ihnen das Finanzamt eine Ratenzahlung Ihrer Steuerschuld
Wenn Sie Ihre offene Steuerschuld nicht auf einmal begleichen können, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ratenzahlung als Zahlungserleichterung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie – wie bei einer Stundung – einen schriftlichen Antrag nach § 212 BAO stellen. Dieser muss vor dem Fälligkeitstermin eingebracht werden und eine nachvollziehbare Begründung sowie einen realistischen Tilgungsplan enthalten.
Wird dem Antrag stattgegeben, können Sie die Steuerschuld in monatlichen Raten begleichen. In der Regel wird dabei eine Laufzeit von maximal 12 Monaten gewährt. Die monatliche Belastung setzt sich aus einem Zwölftel des geschuldeten Betrags sowie den anfallenden Stundungszinsen zusammen. Diese betragen derzeit (Stand 2025) 4,88 % jährlich, abhängig vom Basiszinssatz.
Wie bei der Stundung liegt die Bewilligung der Ratenzahlung im Ermessen des Finanzamts. Es besteht kein Rechtsanspruch, auch wenn die wirtschaftliche Lage angespannt ist. Wichtig ist, dass das Finanzamt davon überzeugt ist, dass Sie die offenen Beträge innerhalb der beantragten Frist vollständig zurückzahlen können.
Stundung und Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt – Was nun?
Es kann durchaus vorkommen, dass sowohl der Antrag auf Stundung als auch der Antrag auf Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt wird. In diesem Fall haben Sie bereits bürokratischen Aufwand betrieben, ohne dass sich dieser ausgezahlt hat – und gleichzeitig vergeht wertvolle Zeit, denn zwischen Antragstellung, Versand und Bearbeitung können leicht mehrere Wochen vergehen.
Da Steuerschulden in Österreich grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Zustellung des Steuerbescheids zu begleichen sind, geraten Sie schnell unter Zeitdruck, wenn das Finanzamt Ihren Antrag ablehnt. In einem solchen Fall brauchen Sie rasch eine unkomplizierte und verlässliche Alternative, mit der Sie Ihre offene Steuerschuld rechtzeitig begleichen können – bevor Säumniszuschläge oder sogar Vollstreckungsmaßnahmen drohen.
Pfando’s Cash & Drive GmbH ist in dieser Situation die ideale Lösung – denn bei uns bekommen Sie binnen 60 Minuten Bargeld, werden somit wieder liquide und bleiben mit dem Fahrzeug mobil! Gerne beraten Sie unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihr Fahrzeug.
Kredit für Steuerschulden?
Pfandkredit als Kredit-Alternative ohne Bonitätsprüfung für Ihre Steuernachzahlung
Der Versuch, Ihre Steuernachzahlung über einen Kredit zu finanzieren, war erfolglos und hat Sie viel Zeit und Nerven gekostet? – Sie sind nicht die einzige Person, die sich in einer finanziellen Notlage befindet und für die sich die Bemühungen um einen Kredit nicht ausgezahlt haben.
In Fällen, in denen man keine Sicherheiten vorweisen kann, noch dazu eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen muss und viel Energie in die damit verbundenen Termine und Anforderungen einer Bank steckt, lohnt es sich, umzudenken!
Pfando bietet Ihnen die bessere Kreditalternative! Als Marktführer für kurzfristige Liquidität sind wir darauf spezialisiert, unseren Kundinnen und Kunden in Zahlungsnot kompetent zur Seite zu stehen und unterbreiten Ihnen ein individuell abgestimmtes Angebot für einen Pfandkredit mit der größtmöglichen Auszahlungssumme! Bei uns brauchen Sie weder Einkommensnachweis noch KSV-Auskunft vorlegen – bringen Sie einfach Ihr Fahrzeug und die dazugehörigen Unterlagen mit!
Sofern das beliehene Fahrzeug betrieblich genutzt wird, können die Kosten im Zusammenhang mit dem Pfandvertrag in vielen Fällen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – dies kann Ihren zukünftigen steuerpflichtigen Gewinn senken.
Kurzum: Mit Pfando verschaffen Sie sich unkompliziert Liquidität, bleiben mobil und flexibel – und meistern Ihre Steuernachzahlung mit einer Lösung, die zu Ihrer aktuellen Situation passt.
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Das Pfando Prinzip kurz erklärt
Steuerschulden alternativ finanzieren
Privatkunden
Wir von Pfando bieten Privatpersonen mit akutem Geld Bedarf eine individuelle und flexible Lösung an. Wir wissen, dass die Gründe für einen Liquiditätsengpass vielfältig sein können. Haben Sie beispielsweise einen Rechtsstreit verloren oder anderweitige private Schulden? Liegt ein unfallbedingter Zahlungsausfall bei Selbstständigkeit vor oder ist eine Steuerrückzahlung fällig?
Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Rechnungsausfall und wollen die Lohnfortzahlung sichern?
Geschäftskunden
Für ein Unternehmen kann selbst eine kurzzeitige Zahlungsunfähigkeit unter Umständen das Aus bedeuten. Viele Gewerbetreibende geraten beispielsweise aufgrund einer unerwartet hohen Steuervorauszahlung in Zahlungsnot – insbesondere dann, wenn nach dem ersten Einkommensteuerbescheid erstmals vierteljährliche Vorauszahlungen vom Finanzamt festgesetzt werden. Ist eine Lohnfortzahlung über mehrere Monate nicht möglich, kann es sein, dass Sie Mitarbeiter verlieren und eine Erholung vom Liquiditätsproblem immer unwahrscheinlicher wird. In solchen Fällen helfen wir von Pfando’s cash & drive GmbH Gewerbetreibenden dabei, die Liquidität schnell wiederherzustellen und die Lohnfortzahlung zu sichern.
Das sagen unsere Kunden
Alles sehr entspannt gewesen. Der Berater war sehr freundlich, kompetent und zuvorkommend. Nachdem wir alle Formalitäten geklärt haben war auch schon innerhalb der nächsten 30 Minuten der Scheck da. [...]
Nach dem der Antrag Blitz schnell bearbeitet wurde , hatte ich das Geld keine 3 min später auf mein Konto. Und war meine Sorgen los. [...] das beste ist ich kann mein Auto weiterfahren.
Ich bin seit längerer Zeit Kunde bei Pfando und habe dessen Dienste in gewissen Abständen schon mehrfach genutzt. Das Gute bei Pfando ist die schnelle und unkomplizierte Abwicklung um kurzfristig schnell an Geld zu kommen.
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