Zahlungsverzug oder unerwartet ein Zahlungsausfall eines Kunden?
Müssen Sie kurzfristig einen Zahlungsausfall finanzieren?
Unerwartet im Zahlungsverzug oder Sie müssen den Zahlungsausfall eines Kunden finanzieren?
Zahlungsausfälle gehören zu den häufigsten Risiken im Geschäftsalltag und können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen rasch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wenn vereinbarte Zahlungsziele verstrichen sind, mehrmalige Mahnungen unbeantwortet bleiben und der Kunde keinerlei Reaktion zeigt, liegt in der Regel ein Zahlungsverzug vor.
Gerät ein Verbraucher in Zahlungsverzug, so ist in Österreich in der Regel eine Mahnung erforderlich, um den Verzug rechtswirksam zu begründen. Erst nach erfolgloser Mahnung beginnt die Verzugsfrist. Es empfiehlt sich daher, bei Rechnungslegung eine klare Fälligkeitsfrist und gegebenenfalls einen Verzugshinweis direkt in der Rechnung anzuführen.
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt: Wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde, tritt der Verzug automatisch mit Ablauf dieser Frist ein – eine Mahnung ist dann nicht notwendig. Wurde kein konkretes Zahlungsziel festgelegt, so gilt eine gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Rechnungserhalt bzw. Leistungserbringung. Danach befindet sich der Schuldner ohne weitere Aufforderung im Verzug.
Wenn ein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart wurde (z. B. Lieferung bis zu einem bestimmten Datum), dann kommt der Schuldner bereits mit Ablauf dieses Termins in Verzug. Auch eine ausdrückliche Zahlungsverweigerung führt sofort zum Verzug, unabhängig von vereinbarten Fristen.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Kommt es zu einem Zahlungsverzug, spielen insbesondere Verzugszinsen und der Ersatz von Verzugsschäden eine zentrale Rolle. Für Unternehmerinnen und Unternehmer gelten dabei gesonderte gesetzliche Regelungen.
Sobald sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet, hat der Gläubiger Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen:
Bei Rechtsgeschäften mit Konsumenten (bzw. Verbrauchergeschäften (B2C)) beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4 % jährlich, unabhängig vom Leitzins oder Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Unternehmern (bzw. Unternehmensgeschäfte (B2B)) gilt gemäß § 456 UGB ein deutlich höherer Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Dieser Basiszinssatz wird regelmäßig angepasst und kann auf der Website der OeNB eingesehen werden.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen hat der Gläubiger bei Zahlungsverzug Anspruch auf den Ersatz sogenannter Verzugsschäden. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Mahnungen – allerdings nur, wenn es sich nicht um die erstmalige Inverzugsetzung handelt. Weiters können notwendige und zweckdienliche Inkassospesen geltend gemacht werden, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsbetreibung kann als Verzugsschaden eingefordert werden. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) steht dem Gläubiger zusätzlich eine gesetzlich festgelegte Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 458 UGB zu – und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
Ungeachtet der speziellen rechtlichen Lage bringt ein Zahlungsverzug ein Unternehmen unter Umständen in eine schwierige Situation, in der es selbst keine Rechnungen mehr begleichen kann. So entsteht aus dem Verzug eines Unternehmens ein Domino-Effekt, der für mehrere Unternehmen existenzgefährdend werden kann.
Umgang mit Zahlungsverzug eines Geschäftspartners
Warten Sie vergeblich auf die Zahlung eines Geschäftspartners, können Sie den formellen Weg der Mahnung beschreiten, um Ihre Forderung rechtlich abzusichern. Bleiben Ihre Mahnungen ohne Erfolg – häufig sind bis zu drei Mahnungen üblich, wenngleich nicht gesetzlich vorgeschrieben –, stehen Ihnen in Österreich das gerichtliche Mahnverfahren („Zahlungsbefehl“) oder die Klage beim Bezirks- bzw. Landesgericht offen.
Gerade bei langjährigen oder wirtschaftlich bedeutenden Geschäftsbeziehungen empfiehlt es sich jedoch, vor Einleitung rechtlicher Schritte das direkte Gespräch mit dem Schuldner zu suchen. Eine einvernehmliche Lösung, etwa durch Ratenzahlung oder einen neuen Zahlungsplan, kann nicht nur die Geschäftsbeziehung erhalten, sondern auch Zeit und Kosten sparen.
Unabhängig vom Verhältnis zu Ihrem Geschäftspartner sollten Sie Ihre eigene Liquidität im Blick behalten. Denn Zahlungsverzüge können rasch zur Bedrohung für die eigene Zahlungsfähigkeit werden. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen – etwa über Betriebsmittelkredite oder alternative Finanzierungsformen wie Factoring oder Pfandkredite.
Ihre Optionen bei Zahlungsverzug eines Geschäftspartners:
- Forderung anmahnen und bei anhaltender Zahlungsverweigerung gerichtliche Schritte einleiten.
- Bei guter Geschäftsbeziehung den persönlichen Kontakt suchen und eine Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub vereinbaren.
- Die entstandene Liquiditätslücke überbrücken, z. B. durch kurzfristige Finanzierungen oder betriebliche Reserven.
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Zahlungsausfall / Zahlungsverzug des Kunden überbrücken
Droht der Zahlungsausfall eines Kunden zum Problem zu werden, sollten Sie sich schleunigst Gedanken über die Finanzierung der Zahlungslücke machen. Pfando bietet in solch einer Lage die optimale Lösung, nämlich kurzfristige Liquidität auf unbürokratische Art und Weise – ganz ohne KSV, Bürgen oder Einkommensnachweis.
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Verjährt der Zahlungsverzug?
Eine offene Forderung im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug kann in Österreich verjähren. Die Verjährung betrifft dabei nicht den Verzug selbst, sondern den Zahlungsanspruch, der durch den Verzug fällig geworden ist.
Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 1486 ABGB drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch erstmals gerichtlich geltend gemacht werden kann – also in der Regel ab Fälligkeit der Forderung, unabhängig davon, ob sich der Schuldner im Verzug befindet. Entscheidend ist dabei stets der Zeitpunkt der objektiven Fälligkeit der Leistung.
Unter bestimmten Umständen kann die Verjährung unterbrochen oder gehemmt werden. Eine solche Unterbrechung tritt beispielsweise ein, wenn
- der Schuldner eine Teilzahlung leistet,
- der Schuldner den Anspruch ausdrücklich anerkennt (z. B. durch Bitte um Zahlungsaufschub), oder
- ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird – etwa durch einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder eine Klage.
Wird die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Exekutionstitel bestätigt, verlängert sich die Verjährungsfrist gemäß § 1489 ABGB auf 30 Jahre. Innerhalb dieser Frist kann der Anspruch jederzeit durch Zwangsvollstreckung (Exekution) durchgesetzt werden.
Zahlungsverzug bei Firmen oder Unternehmen
Kommen Sie als Unternehmer in Zahlungsverzug, ist rasches Handeln gefragt. So vermeiden Sie nicht nur unnötige Verzugszinsen, sondern unter Umständen auch einen negativen KSV-Eintrag, der Ihre Bonität nachhaltig beeinträchtigen kann. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Gläubiger auf und versuchen, eine Teilzahlung, Ratenvereinbarung oder die Begleichung der angefallenen Verzugszinsen zu vereinbaren.
Wenn Sie kurzfristig finanzielle Liquidität benötigen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Pfando wenden. Bringen Sie einfach Ihren Dienstwagen oder ein anderes Fahrzeug mit, das sich in Ihrem Eigentum befindet – und profitieren Sie vom bewährten Cash & Drive-Prinzip: Sie erhalten sofort Bargeld als Pfandkredit, bleiben aber weiterhin mobil.
Zahlungsverzug gegenüber dem Finanzamt
Wer beim Einlangen des Steuerbescheids mit einer unerwarteten Nachzahlung konfrontiert wird, kann bei fehlenden finanziellen Rücklagen rasch in Zahlungsverzug geraten. Ein solcher Verzug gegenüber dem Finanzamt ist jedoch keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen: Können Sie die Steuerforderung nicht fristgerecht begleichen, drohen Säumniszuschläge sowie unter Umständen ein Verspätungszuschlag.
Wurde bereits eine Mahnung durch das Finanzamt ausgesprochen, bleibt Ihnen in der Regel nur noch eine Nachfrist von sieben Tagen, um den offenen Betrag zu entrichten (§ 230 BAO). Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Finanzamt ohne weiteren Bescheid eine automatische Exekution (Pfändung) einleiten.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu: Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, diese monatlich oder quartalsweise fristgerecht abzugeben. Erfolgt die UVA verspätet oder gar nicht, drohen:
- Schätzungen der Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt (§ 184 BAO),
- Verspätungszuschläge (§ 135 BAO),
- Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung (§ 217 BAO),
- und im Extremfall der Verdacht auf Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG).
Daher gilt: Reichen Sie Ihre UVA pünktlich ein – und setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung, um eine Ratenzahlung oder Zahlungserleichterung zu beantragen. Bei Untätigkeit kann aus einem Zahlungsproblem schnell ein strafrechtliches Risiko werden.
Zahlungsverzug beim Lohn
Ein Zahlungsverzug beim Lohn bringt den betroffenen Angestellten in eine unverschuldete und sehr unangenehme Situation, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zum einen droht bei ausbleibenden Lohnzahlungen ein Rückstand der Mietzahlungen. Ein Mietrückstand kann bereits nach kurzer Zeit zur fristlosen Kündigung führen – nämlich dann, wenn mehr als eine Monatsmiete über einen Zeitraum von mehr als 8 Tagen ausständig ist (§ 1118 ABGB). Zum anderen kann eine angestellte Person bereits nach kurzer Zeit des Lohnverzugs – mitunter nach einem Monat – die Arbeitsleistung einstellen oder das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos beenden (§ 25 AngG).
Als Geschäftsmann sollte man diesen Fall also unbedingt vermeiden. Wenn Sie finanziell ein akutes Loch in der Geschäftskasse haben, können Sie die Lohnfortzahlung kurzfristig finanzieren, indem Sie Ihren Fuhrpark bei Pfando zu Bargeld machen – und trotzdem weiternutzen!
Zahlungsverzug bei der Versicherung
Je nach Bedeutung der jeweiligen Versicherung gilt es sorgfältig abzuwägen, ob ein vorübergehender Verlust des Versicherungsschutzes in Kauf genommen werden kann. Gerade bei betriebswichtigen Versicherungen, wie etwa einer Haftpflichtversicherung oder einer Sachversicherung für Lagerbestände (z. B. Glasbruch-, Feuer- oder Einbruchdiebstahlversicherung), kann ein Zahlungsverzug schwerwiegende Folgen haben: Wird der Vertrag gekündigt oder ruht der Versicherungsschutz, bleibt Ihr Unternehmen im Schadenfall auf den Kosten sitzen – mitunter in existenzgefährdender Höhe.
In solchen Fällen ist es unter Umständen sinnvoll, sich über eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit Gedanken zu machen – auch wenn diese mit Kosten verbunden ist. Denn der drohende Versicherungsausfall kann im Ernstfall deutlich teurer werden als die Finanzierungsgebühr.
Mit Pfando können Sie unkompliziert und schnell wieder liquide werden: Bringen Sie ein Fahrzeug aus Ihrem Betriebsvermögen mit und profitieren Sie vom Cash & Drive-Prinzip – Sie erhalten sofort Bargeld und bleiben dennoch mobil. So sichern Sie wichtige Zahlungen wie Versicherungsprämien und vermeiden den Verlust essenzieller Leistungen.
Zahlungsverzug bei Privatpersonen
Auch für Privatpersonen gibt es viele Bereiche des alltäglichen Lebens, in denen es zum Zahlungsverzug kommen kann.
Zahlungsverzug bei der Miete
Laut österreichischem Mietrecht ist der Mietzins im Voraus, in der Regel bis zum fünften Werktag des Monats, zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gerät der Mieter oder die Mieterin in Mietzinsrückstand.
Bereits das Ausbleiben einer Monatsmiete über einen Zeitraum von mehr als acht Tagen kann dem Vermieter gemäß § 1118 ABGB das Recht geben, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, sobald ein relevanter Rückstand besteht – etwa bei wiederholter oder dauerhafter Unpünktlichkeit.
Diese Situation sollten Sie unbedingt vermeiden. Denn eine fristlose Kündigung kann zur Folge haben, dass Sie Ihre Wohnung rasch verlieren – schlimmstenfalls innerhalb weniger Wochen. Wer von heute auf morgen ohne Wohnung dasteht, sieht sich nicht nur mit organisatorischen, sondern oft auch mit existenziellen Problemen konfrontiert.
Zahlungsverzug beim Handyvertrag
Ein Handy oder Smartphone ist heute aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken – beruflich wie privat. Doch wer hohe monatliche Kosten hat oder keine automatische Zahlungsart wie SEPA-Lastschrift nutzt, kann schnell einmal eine Mobilfunkrechnung übersehen. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, drohen ernste Konsequenzen.
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) ist ein Anbieter grundsätzlich berechtigt, die Sperre der Rufnummer vorzunehmen, wenn der Kunde oder die Kundin mit mindestens 50 Euro (inkl. USt) im Rückstand ist und zuvor schriftlich auf die Sperre hingewiesen wurde (§ 133 TKG 2021). Erst wenn dieser Hinweis erfolgt ist und keine Zahlung eingeht, darf die Sperre tatsächlich umgesetzt werden.
Bei geringeren Rückständen ist eine Sperre nicht zulässig. Dennoch gilt: Man sollte eine offene Mobilfunkrechnungen zeitnah begleichen, um nicht nur eine Sperre, sondern auch weitere Mahnspesen oder Inkassokosten zu vermeiden. Denn aus einem kleinen Zahlungsrückstand kann schnell eine größere finanzielle Belastung entstehen.
Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Befindet sich Ihr Arbeitgeber im Zahlungsverzug beim Lohn oder ist das Unternehmen bereits insolvent, sollten Sie rasch handeln. Eine kurzfristige finanzielle Überbrückung – etwa mithilfe von Pfando – kann Ihnen helfen, die kritische Übergangszeit bis zu einer neuen Anstellung finanziell zu überstehen.
Im Falle einer Insolvenz müssen Sie damit rechnen, dass es weitere Gläubiger gibt und Ihre ausstehenden Gehälter nicht oder nur teilweise gedeckt werden. In Österreich besteht jedoch die Möglichkeit, beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) einen Antrag zu stellen, um rückständige Löhne ersetzt zu bekommen – dies sollten Sie rasch in die Wege leiten.
Bleibt der Lohn über einen längeren Zeitraum aus (meist reicht bereits ein Rückstand von einem Monat), haben Sie gemäß § 25 AngG das Recht, die Arbeitsleistung einzustellen und das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden, ohne dass Ihnen daraus Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen. Wichtig ist, dass Sie den Schritt schriftlich ankündigen und sich umgehend beim AMS (Arbeitsmarktservice) arbeitslos melden, um Ihre Ansprüche abzusichern.
Sollten Sie sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, können Sie unkompliziert auf die Kreditalternative von Pfando zurückgreifen: Bringen Sie ein Fahrzeug in Ihrem Eigentum mit und erhalten Sie binnen 60 Minuten Bargeld – während Sie Ihr Auto weiterhin nutzen können. So gewinnen Sie finanzielle Handlungsfreiheit, ohne auf bürokratische Hürden oder lange Wartezeiten angewiesen zu sein.
Das Pfando Prinzip kurz erklärt
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Wir von Pfando bieten Privatpersonen mit akutem Geld Bedarf eine individuelle und flexible Lösung an. Wir wissen, dass die Gründe für einen Liquiditätsengpass vielfältig sein können. Haben Sie beispielsweise einen Rechtsstreit verloren oder anderweitige private Schulden? Liegt ein unfallbedingter Zahlungsausfall bei Selbstständigkeit vor oder ist eine Steuerrückzahlung fällig?
Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Rechnungsausfall und wollen die Lohnfortzahlung sichern?
Geschäftskunden
Für ein Unternehmen kann selbst eine kurzzeitige Zahlungsunfähigkeit unter Umständen das Aus bedeuten: Viele Gewerbetreibende geraten beispielsweise aufgrund einer unerwartet hohen Steuervorauszahlung in Zahlungsnot, insbesondere wenn nach dem 3. Geschäftsjahr die Steuerberechnung von Rück- auf Vorauszahlung umgestellt wird. Ist eine Lohnfortzahlung über mehrere Monate nicht möglich, kann es sein, dass Sie Mitarbeiter verlieren und eine Erholung vom Liquiditätsproblem immer unwahrscheinlicher wird. In solchen Fällen helfen wir von Pfando Gewerbetreibenden dabei, die Liquidität schnell wiederherzustellen und die Lohnfortzahlung zu sichern.
Das sagen unsere Kunden
Alles sehr entspannt gewesen. Der Berater war sehr freundlich, kompetent und zuvorkommend. Nachdem wir alle Formalitäten geklärt haben war auch schon innerhalb der nächsten 30 Minuten der Scheck da. [...]
Nach dem der Antrag Blitz schnell bearbeitet wurde , hatte ich das Geld keine 3 min später auf mein Konto. Und war meine Sorgen los. [...] das beste ist ich kann mein Auto weiterfahren.
Ich bin seit längerer Zeit Kunde bei Pfando und habe dessen Dienste in gewissen Abständen schon mehrfach genutzt. Das Gute bei Pfando ist die schnelle und unkomplizierte Abwicklung um kurzfristig schnell an Geld zu kommen.
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